Freiheitsberaubung bei älteren Menschen

Kester-Haeusler-Stiftung verzeichnet eine alarmierende Zunahme von Fällen in denen ältere Menschen ihrer persönlichen Freiheit beraubt werden oder diese massiv durch Dritte eingeschränkt wird!

BildDie Kester-Haeusler-Stiftung ist auf Probleme, die insbesondere ältere Menschen betreffen, aufgrund ihrer juristischen Forschungstätigkeit in den Bereichen Betreuungsrecht und Erbrecht national als auch international spezialisiert. Die Freiheitsberaubung und/oder Einschränkung der persönlichen Freiheit erfolgt in den meisten von der Stiftung erfassten Fällen aufgrund der Ausübung permanenter Willensbeeinflussung durch Dritte, die in den Lebensbereich der meist älteren Menschen eindringen.
Folgender Fall eines alleinstehenden Mannes ist aktuell an die Stiftung herangetragen worden:
Ein Bauer in der Nähe von Memmingen (Regierungsbezirk Schwaben/Bayern) lebt seit Jahrzehnten auf seinem Bauernhof. Er wurde in Folge seines Alters von den Nachbarn, die ebenfalls Bauern sind, unentgeltlich unterstützt u.a. beim Ausbau seines Hauses, dem Verlegen von Wasserleitungen und dem Einbau von sanitären Einrichtungen.
Eines Tages erschien auf dem Hof ein Mann, ein verurteilter Straftäter, der bereits 7 Jahre in Spanien im Gefängnis saß, weil er seinen Nachbarn getötet und verbrannt hatte. Der Deutsche, der in Spanien seine Haftstrafe verbüßt hat, zog bei dem Bauern ein. Die spanische Freundin des ehemaligen Straftäters ließ sich von dem alten Mann adoptieren. Der alte Mann ist dem äußeren Anschein nach völlig willenlos geworden. Im ganzen Dorf redet man darüber, dass er von dem ehemaligen Straftäter und dessen Freundin versteckt wird.

Diese Fälle haben in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen, wie der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung, Prof.Dr. jur. Volker Thieler, feststellt: „Alte Menschen werden in ihrer Freiheit in der Art und Weise beraubt, dass die potenziellen Erbschleicher sich von morgens bis abends bei den alten Menschen aufhalten. Sie beeinflussen die meist älteren und allein lebenden Personen in Bezug auf deren Willen und Entscheidungsmöglichkeit so, dass diese in der Folge nur noch das machen, was ihnen der Erbschleicher empfiehlt.“

In Deutschland ist die Beeinflussung eines Menschens, um eine Straftat zu begehen, bisher strafrechtlich, soweit ersichtlich, nur einmal in Erscheinung getreten, wie die Entscheidung des 1. Strafsenats am OLG Celle vom 13.02.2013 zeigt.

Der in Gräfelfing niedergelassene Rechtsanwalt Prof.Dr.Volker Thieler, der neben den Forschungsinstituten der Kester-Haeusler-Stiftung auch das Institut für Seniorenrecht leitet, fordert die deutsche Justiz dringend auf sich um derartige Fälle kümmern, da diese in den letzten Jahren in erschreckender Art und Weise zugenommen haben.

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