Schwerbehindertenquote beim Land Berlin bleibt über der gesetzlichen Mindestquote

Im Jahr 2021 hat sich der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten beim Land Berlin zwar leicht verringert, liegt jedoch weiterhin über der gesetzlichen Mindestquote von fünf Prozent.

Gemäß einem Bericht, den Finanzsenator Stefan Evers (CDU) dem Senat vorgelegt hat, betrug der Wert im Jahr 2020 noch 7,17 Prozent und im folgenden Jahr 7,02 Prozent. Diese Informationen wurden von der Senatskanzlei am Dienstag bekanntgegeben.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote für die Beschäftigung von Menschen mit schwerer Behinderung wurde erneut nach den Jahren 2018 und 2019 deutlich überschritten, kommentierte Evers diese Entwicklung. Das Land Berlin solle auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber für alle Menschen sein. Daher ergreife es jetzt verstärkt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und zur Förderung von Diversität.

Der Bericht des Finanzministers, der für Personalangelegenheiten zuständig ist, weist darauf hin, dass bereits einige Maßnahmen in Gang gesetzt wurden. Dazu gehören eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die Bereitstellung von Inklusionsmitteln sowie die Schaffung eines Mitarbeitendennetzwerks für Auszubildende mit Behinderungen. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus und dem Rat der Bürgermeister vorgelegt. Gemäß dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung ist die Senatsverwaltung für Finanzen verpflichtet, das Abgeordnetenhaus von Berlin alle zwei Jahre über die Beschäftigungsquote zu informieren.