Durch die Annahme des Sondervermögens „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ in Höhe von fünf Milliarden Euro durch den Berliner Senat verschärft sich die finanzielle Lage der Stadt drastisch. Gegenwärtig beläuft sich die Verschuldung des Landes bereits auf über 60 Milliarden Euro, bei einem Haushaltsvolumen von etwa 37 Milliarden Euro.
Der Finanzsenator Stefan Evers erläuterte, dass der neue Senat mit der Einrichtung dieses Sondervermögens „auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz zur Geltung“ (https://berlinboxx.de/berlin-am-finanziellen-limit.html) umsetze. Allerdings hegt der unabhängige Berliner Rechnungshof Zweifel an dieser Begründung. Karin Klingen, die Präsidentin des Rechnungshofes, erklärte gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN), dass ihre Behörde die Rechtfertigung für die Schaffung dieses Sondervermögens als wenig überzeugend ansieht. Sie verweist darauf, dass die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse eine Aufnahme von Schulden nur in außergewöhnlichen Notlagen gestattet. Diese Notlage müsse unvorhergesehen sein und der staatlichen Kontrolle entzogen bleiben. Der Rechnungshof hege erhebliche Bedenken, ob eine solche Ausnahmesituation gegeben ist.
Auch der Berliner Landesverband des Bundes der Steuerzahler hält die Argumentation des Finanzsenators für wenig überzeugend. Der Klimawandel, der als Begründung für das Sondervermögen herangezogen wird, sei keine unvorhergesehene Entwicklung, wie Alexander Kraus, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler, gegenüber den DWN betonte. Vielmehr befürchtet der Verband, dass der Senat unter dem Deckmantel des „Klimaschutzes“ lediglich versuche, den Rückstand bei Sanierungsmaßnahmen aus vergangenen Jahrzehnten mit vermeintlich dringend benötigten Krediten zu finanzieren.