In den Berliner Bezirke werden diese Woche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter verstärkt in Zivil- oder Dienstkleidung unterwegs sein werden. Sie werden die Besucher auf Verstöße ansprechen, wobei sie unter anderem darauf achten werden, ob Hundebesitzer die Leinenpflicht für ihre Vierbeiner einhalten. Diese koordinierte Aktion, die von allen Bezirken durchgeführt wird, zielt darauf ab, die Besucher für einen verantwortungsvolleren Schutz der Grünanlagen zu sensibilisieren, wie es von den Behörden heißt.
In Mitte, einem Bezirk, der beliebte Grünanlagen wie den James-Simon-Park und den Monbijoupark aufweist, werden insgesamt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts von 6 bis 22 Uhr Streife gehen, wie die Bezirksvertretung bekannt gab. Dabei ist das Ziel, möglichst viele oder sogar alle Grünanlagen im Bezirk – von klein bis groß – in den Fokus zu nehmen.
Für den Fall von Verstößen gegen das Grünanlagengesetz wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Anzeige erstattet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts haben auch die Befugnis, Hundebesitzer und Umweltsünder direkt vor Ort zur Kasse zu bitten. Die Strafe kann bar vor Ort bezahlt werden, wobei der Höchstbetrag bei 55 Euro liegt. Diese Abwicklung hat den Vorteil, dass der Vorgang sofort erledigt ist.
Laut dem Berliner Hundegesetz müssen Hunde in öffentlichen Grünanlagen und Parks an höchstens zwei Meter langen Leinen geführt werden. Ausnahmen gelten nur für speziell gekennzeichnete Auslaufgebiete. Zusätzlich zur Leinenpflicht schreibt das Grünanlagengesetz vor, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere entfernen müssen. Generell existieren für den Besuch von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verschiedene Regeln. Beispielsweise sollen Zigarettenstummel ausschließlich in Müllbehältern entsorgt werden, und das Grillen ist nur auf bestimmten Flächen gestattet.