Der Termin für die Wahlwiederholung in Berlin am 12. Februar steht. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Wahl und eine mögliche Verschiebung des Termins ab. Allerdings ist damit die Prüfung noch nicht beendet. Die Karlsruher Richter haben den Beteiligten in dem Verfahren eine weitere Frist zurArtikel Lesen