Erfolgreiche Sozietät im Arzthaftungsrecht: Ciper &. Coll, die Anwälte für Medizinrecht – bundesweit -:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Offenburg – vom 25. November 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Akute Aortendissektion mit Todesfolge, 200.000,- Euro, LG Offenburg, Az.: 3 O 444/11

Chronologie:
Der verstorbene Patient befand sich über Jahre hinweg wegen eines Hochdruckleidens in ärztlicher Behandlung bei der Beklagten. Aufgrund eines plötzlichen massiven retrosternalen Schmerzes in Oktober 2007 wurde er in die Klinik eingeliefert, mit Verdacht auf einen Hinterwandinfarkt. Dabei wurde eine Aortendissektion fehlerhaft ausgeschlossen. Eine zwingende Indikation zur Notoperation unterblieb, der Patient verstarb kurze Zeit später.

Verfahren:
Bereits die Gutachterkommission der Bezirksärztekammer Südbaden (Az.: GSB 240/08) hatte sich mit dem Vorfall befasst und Fehler festgestellt. Das Landgericht Offenburg holte weitere Gutachten ein, die die Fehlerhaftigkeit bestätigten. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 200.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In der vorgenannten Angelegenheit hatte die Ärztekammer bereits Fehler in der Behandlung festgestellt, umso unverständlicher ist es, dass der Versicherer der Beklagten nicht zu einer Regulierung bereit war. Daher waren die Rechtsnachfolger des Verstorbenen als Erbengemeinschaft gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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