Erfolgreiche Kanzlei im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Ciper &. Coll, Rechtsanwälte, informieren:

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Nürnberg-Fürth – vom 08. November 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Querschnittslähmung Th7 nach Kompressionsfraktur des vierten BW, 120.000,- Euro, LG Nürnberg-Fürth, Az.: 4 O 6300/12

Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund von Rückenschmerzen in die Klinik der Beklagten. Es wurde eine Impressionsfraktur diagnostiziert und ein operativer Eingriff vorgenommen. Nach der Operation stellte sich eine komplette Querschnittslähmung ab BW 4 ein. Der Kläger ist nun rollstuhlabhängig, leidet an Inkontinenz und ist gesundheitlich stark eingeschränkt.

Verfahren:
Der vom Landgericht Nürnberg-Fürth beauftragte Sachverständige stellte fest, dass es bei einer konservativen Behandlung nicht zu der Querschnittslähmung gekommen wäre. Diese sei durch die Fehlplatzierung von Pedikelschrauben verursacht worden. Über konservative Behandlungsalternativen war der Patient nicht aufgeklärt worden. Die Parteien schlossen sodann einen Vergleich, wonach die Beklagten ein Schmerzensgeld von 80.000,- Euro sowie materiellen Schadenersatz für die Vergangenheit von 40.000,- Euro zahlt. Über die Zukunftsschäden werden weitere Verhandlungen erforderlich. Der Streitwert wurde mit rund 350.000,- Euro festgelegt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da eine außergerichtliche Einigung nicht zustandekam, musste der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Parteien müssen nunmehr hinsichtlich der in der Zukunft anfallenden Kosten noch eine Einigung erzielen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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