Empfehlungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz an Berliner Schulen

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung hat Empfehlungen für Lehrkräfte in Bezug auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) herausgegeben. Das am Montag veröffentlichte Dokument enthält unter anderem Ratschläge zum Einsatz von KI und zur Bewertung der mit KI erbrachten Leistungen.

Des Weiteren werden auch Informationen über den rechtlichen Rahmen und Datenschutzfragen bereitgestellt. Nach Angaben der Senatsverwaltung betrifft die Unterstützung hauptsächlich den ChatGPT-Textroboter. Bei dieser Anwendung handelt es sich um eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz, die z. B. einen Schulaufsatz mit hoher sprachlicher Genauigkeit schreiben kann. „Mit ChatGPT haben wir das erste Mal ein KI-gestütztes Tool, das Auswirkungen auf die Unterrichts- und Prüfungspraxis haben kann“, sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse. Mit den Empfehlungen sollen die Schulen konkrete Unterstützung im Umgang mit dem Tool erhalten.

Erbringt ein Schüler eine Prüfungsleistung aus eigener Kraft nicht, so empfehlen die Leitlinien, ihm 0 Punkte zu geben. Dies gilt z.B., wenn ein in ChatGPT erstellter Text als eigene Arbeit ausgegeben wird. Für den Nachweis der Täuschung reicht es aus, wenn die Lehrkraft davon überzeugt ist, dass der Schüler den Text nicht geschrieben hat. Anzeichen dafür sind eine atypische Wortwahl oder eine starke Abweichung vom Stil des Schülers. Den Ergebnissen zufolge besteht eines der größten Probleme darin, den Einsatz von KI tatsächlich zu erkennen.

Das Memo hebt jedoch auch die Möglichkeiten hervor, die KI bietet, und gibt Beispiele dafür, wie ChatGPT zur Unterstützung des Unterrichts eingesetzt werden kann. Sprachsoftware ist zum Beispiel nützlich, um Texte zu übersetzen oder um den eigenen Lernfortschritt durch Selbsttests zu überprüfen. Besonders wichtig ist es, den Schülern beizubringen, dass KI-generierte Texte auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen. „Auch wenn KI-generierte Texte überwiegend sachlich richtige Informationen enthalten, beinhalten sie auch Fehlinformationen“, heißt es in dem Papier.