Domnowski Inkasso GmbH löscht Eintrag bei Infoscore Consumer Data GmbH

Bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und Partner meldete sich Ende August ein junger Familienvater und berichtete, über ihn stünden Negativeinträge bei der Infoscore Consumer Data GmbH, welche zu Unrecht dort eingetragen worden seien. Hintergrund der fehlerhaften Eintragung war der Kauf einer Kinderjacke im Wert von 90,00 € im Online-Shop Mawaju.de. Die Forderung war scheinbar versehentlich an das Inkassounternehmen Domnowski Inkasso GmbH übermittelt worden. Dieses beantragte sogleich den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides gegen den Betroffenen Familienvater. Als diesem der Mahnbescheid zuging, war diese Forderung jedoch längst beglichen.

Der Eintrag der Forderung, der auch bei der Schufa Holding AG kurzzeitig vorhanden war, war dort bereits längst zur Löschung gebracht worden. Aber leider verblieb der Eintrag jedoch bei der Infoscore Consumer Data GmbH weiterhin im Datenbestand.

Spurensuche, Klärung, Löschung

Nach Klärung des Sachverhaltes und Erteilung einer Deckungsschutzzusage durch die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen, wandten sich die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin an die Domnowski Inkasso GmbH und erklärten den Sachverhalt und forderten diese zu Löschung des Eintrages bzw. zum Widerruf gegenüber der Infoscore Consumer Data GmbH auf. Eine Rückmeldung ließ nicht lange auf sich warten. 14 Tage nach Absendung des Schriftsatzes meldete sich die Domnowski Inkasso GmbH und teilte mit, sie habe heute einen Antrag zur Löschung an die Infoscore Consumer Data GmbH versandt. Der Negativeintrag müsste somit in den nächsten Tagen aus dem Datenbestand gelöscht werden.

 

Der betroffene Mandant war hier sehr froh, da der Negativeintrag ihn bei einer wichtigen Finanzierungsangelegenheit behinderte. Ob die Domnowski Inkasso GmbH nun die Kosten der Auseinandersetzung trägt oder die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen, ist noch nicht geklärt.

 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier erfolgreich für den Mandanten im außergerichtlichen Bereich tätig war, kommentiert die Angelegenheit wie folgt:

 

„Mittlerweile ist es so, dass gerade bei größeren Darlehen die Banken sich nicht mehr alleine mit einer Anfrage bei der Schufa Holding AG zufrieden geben. Viele holen auch noch eine weitere Auskunft einer zweiten Auskunftei ein. Maßgeblich sind hier oft Auskünfte der Arvato Infoscore oder auch der Auskunftei Bürgel. Manche Banken greifen noch auf die Creditreform-Auskunft zurück. Darlehensnehmer müssen sich somit in Zukunft nicht nur um eine saubere Schufa-Bonitätsauskunft bemühen, sondern auch noch weitere Auskunfteien auf Sauberkeit prüfen.“

 

 

V.i.S.d.P.

 

Dr. Sven Tintemann

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
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